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Finanzielle Hilfen

Kurzarbeit, bedingt durch die Corona-Krise

Was ist bei Kurzarbeit zu beachten? Wieviel verdiene ich? Wieviel muss ich arbeiten? Diese Fragen beantworte ich in diesem Artikel.

Viele von euch fragen sich derzeit vielleicht wie das Abläuft und was es heißt, wenn ein Betrieb Kurzarbeit anordnet. Ich kann natürlich keine Rechtsberatung ersetzen, aber ich gebe euch mein Wissen darüber weiter. Wer lieber hören statt lesen möchte: https://www.niasrebell.de/kurzarbeit-durch-corona-krise/

Wer beantragt Kurzarbeit?

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden, in deren Bezirk die zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Als Angestellter musst du nichts tun. Der Arbeitgeber kann diese finanzielle Hilfe beantragen, es soll ihn unterstützen.

Was muss beachtet werden?

Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit anordnen. Am besten erfolgt das schriftlich, es reicht aber auch mündlich. Konkret heißt das also: wenn euer Arbeitgeber heute sagt, es gilt im Betrieb Kurzarbeit, darf sie auch erst ab heute gelten. Er kann (ohne einen Hinweis) nichts rückwirkend anordnen!

Quelle: https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-kurzarbeit/

Das finde ich eine sehr wichtige Information. Prüft nach, ob das der Fall ist.

Höhe des Arbeitsausfalls

Zur Erklärung: Kurzarbeit 0 heißt, keine Arbeit mehr.

Ein Beispiel: ihr arbeitet regulär 4 Std. pro Tag. Durch die Corona-Krise wurde der Laden geschlossen und Homeoffice ist nicht möglich. Ihr könnt nicht mehr arbeiten. Ihr erhaltet für 4Std. 60/67% Lohn.

Es könnte aber auch sein, dass ihr im Homeoffice arbeiten könnt oder im Laden Aufräumarbeiten leistet.

Ein Beispiel: ihr könnt noch 1Std. pro Tag arbeiten (Homeoffice oder Lagerarbeiten), 3 Std. sind nicht mehr möglich. Dann erhaltet ihr für 1 Std. 100% Lohn und für 3 Std. 60/67% Lohn.

Wie viel muss ich während angeordneter Kurzarbeit noch arbeiten?

Hat der Arbeitgeber Kurzarbeit 0 angeordnet, dann müsst ihr auch 0 Std. arbeiten. Ihr müsst ihm auch nicht auf Abruf zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber kann eine neue Kurzarbeit anordnen. Eine Frist von einigen Tagen muss er einhalten.

Beispiel: Arbeitgeber ordnet 50% Kurzarbeit an, ihr arbeitet normalerweise 4 Std. pro Tag. Mit angeordneter Kurzarbeit nun 2Stunden. Die müssen dann natürlich auch geleistet und normal vergütet werden.

Es ist nicht erlaubt bei angeordneter Kurzarbeit 0, noch etwas dazu zu arbeiten. Würde das in der Praxis gemacht, ist es Subventionsbetrug von beiden Seiten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer machen sich dann strafbar.

Woher bekomme ich Geld?

Der Arbeitgeber bleibt weiterhin dein Vertragspartner und ist für deinen Lohn zuständig. Er muss zwar nur noch 60/67% des Lohns zahlen, aber dies auch in Vorleistung.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld?pk_vid=3223910d053e458615854640893713f4

Prüft, ob alles richtig ist

Nicht jeder kennt sich mit Kurzarbeit aus, nicht alle Betriebe haben einen Betriebsrat. Deshalb prüft einfach, ob alles seine Richtigkeit hat. Natürlich sind 60% des Lohns wenig. Gemessen an 0 Arbeit auch wieder recht fair. Solltest du deinen Lebensunterhalt nun nicht mehr bestreiten können, stehen dir weitere Sozialleistung zu:

  • Wohngeld
  • Notfall-KiZ
  • ALG 2

Vielleicht schaffe ich es auch dazu noch einen Artikel zu schreiben.

Wie läuft es bei dir, bist du betroffen?

Kommentiere doch gern mit deinen Erfahrungen! In jedem Fall wünsche ich euch Gesundheit #wirbleibenzuhause!

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